Rente – Wer zahlt und was kann man tun?

Da ich jetzt schon eine Weile hauptsächlich darüber bloge was ich lese, wollte ich mal wieder einen Themen-Beitrag erstellen.
Darum habe ich mir einmal das Thema der Rente in Deutschland ausgesucht und etwas darüber zusammen geschrieben.

Wer zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein?

Es gibt hier schon einen Unterschied beim Einzahlen zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten.
Bei Pflichtversicherten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Betrags an die Krankenkasse, die den Betrag entsprechend weiterreicht.
Freiwillig Versicherte sind meist Selbstständige, die ihre Beiträge in voller Höhe selbst entrichten.
Für Mini-Jobber zahlt der Arbeitgeber nur 15% des Arbeitsentgelts. Die restliche Differenz zum aktuellen Beitragssatz zahlt der Mini-Jobber. Bei Privathaushalten zahlt der Arbeitgeber 5%. In beiden Fällen kann der Arbeitnehmer auf eine Versicherung verzichten, dann bleibt es beim Arbeitgeberbeitrag. Dieser wird direkt an die Minijob-Zentrale abgeführt.
Ausgenommen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die vor 2013 begonnen haben. Hier zahlt nur der Arbeitgeber.

Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer. Dazu kommen noch Auszubildende, Eltern während der Kindererziehungszeit, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Menschen mit Behinderung, Wehrdienst-Leistende, bzw. im Bundesfreiwilligendienst, Personen die Arbeitslosen- oder Krankengeld erhalten und (mit Ausnahmen) jobbende Studenten.

Die Beiträge sind allerdings nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 6350 Euro (West), bzw. 5700 Euro (Ost) zu bezahlen. Beträge darüber werden nicht heran gezogen um Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.
Von den jeweiligen Entgelten bis zum Bemessungsgrenze werden 18,7% (18,9% in 2013) abgeführt.

Grundsätzlich ist es in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland so gehalten, dass jemand zuerst einzahlt, bevor er bekommt. D.h. man muss mindestens 5 Jahre einzahlen, bevor man Rentenanspruch hat. Sollte man diese 5 Jahre nicht einzahlen können, ist es möglich das einem selbst oder die Hinterbliebenen die gezahlten Beiträge erstattet bekommen.
Die Beiträge können auch erstattet werden, wenn man durch den Beruf eine andere Form der Altersvorsorge aufbaut. Dies kann z.B. eine Pension sein.
Mit der Erstattung erlischt allerdings jedwede Möglichkeit eine gesetzliche Rente zu beziehen.

Die gesetzliche Rente fußt auf dem Umlageverfahren. D.h. das die Beiträge die heute gezahlt werden dafür verwendet werden, die Rentner von heute zu finanzieren.

GeldbaumWelche andere Möglichkeiten der Vorsorge hat man?

Ausgenommen der Möglichkeit sehr reich zu erben und bis zum Lebensende damit ausgesorgt zu haben, ist es natürlich interessant zu wissen, was man sonst noch für sein Lebensalter tun kann.

Da fällt einem natürlich sofort die staatlich geförderte Riester- und Rürup-Rente ein. Auch die betriebliche Altersversorgung muss genannt werden.
Weiterhin gibt es Kapitallebensversicherung und weitere Kapitalanlageprodukte. Dies kann z.B. eine eigene Wohnung sein.
Bei den meisten Produkten hat man in der Regel die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob man bei Rentenantritt, bzw. Fälligkeitsdatum eine einmalige oder aber eine monatliche Auszahlung bekommt.
Grundsätzlich gilt natürlich bei privaten Vorsorgen: Wer früh anfängt, muss nur wenig monatlich leisten um bis zur Rente den gewünschten Betrag anzusparen. Wer erst in den letzten Jahren beginnt, braucht natürlich umso mehr Aufwendungen für diesen Posten.
Hierbei ist es natürlich wichtig zu wissen, das junge Menschen in der Regel auch weniger Geld zur Verfügung haben, da diese noch in der Ausbildung/Studium stecken. Auch die ersten Berufsjahre können mitunter unzureichend sein um an die eigene Altersvorsorge zu denken.
Meist wird damit geworben, das man schon mit „kleinem Geld“ in die eigene Altersvorsorge investieren kann. Dies können z.B. 25€ im Monat sein. Für einen Berufstätigen vielleicht nicht viel Geld; für einen Hartz-IV-Empfänger schon ein kleines Vermögen, das er sich erst zusammensparen muss.
Gerade bei Geringverdienern ist das natürlich Geld, das ansonsten sehr wahrscheinlich verkonsumiert worden wäre.

Was ist Riester-Rente und Rürup-Rente?

Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen geförderte private Rente. Eingeführt wurde sie 2002.
Die Rente wird bei Auszahlung voll versteuert und kann (wenn der Vertrag im Rahmen einer Betriebsrente abgeschlossen wurde) auch zusätzlich sozial- und krankenversicherungspflichtig sein.

Die Rürup-Rente oder auch Basisrente wurde 2005 eingeführt und ist ebenfalls eine private Form der Vorsorge. Anders als andere Formen kann diese Rente nicht einmalig ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang ausgezahlt.
Bis 2040 ist die Rürup-Rente nur begrenzt steuerpflichtig. Hierbei gilt: Je später der Rentenbeginn ist, desto höherr der Betrag, auf den Steuern anfallen. Hierbei gilt: Am Anfang werden 50% der Rente steuerpflichtig sein. Von 2005 bis 2020 steigt der Wert um jährlich 2% um danach um 1% p.a. zu steigen, bis im Jahr 2040 100% erreicht sind.

Beide Rentenformen sind kapitalfinanziert und unterliegen nicht dem Umlageprinzip.

Was ist eine betriebliche Altersversorgung?

Die betriebliche Altersvorsorge besteht dann, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Versorgungsleistungen im Renten- oder Todesfall zugesteht. Dabei stehen verschiedene Wege zur Verfügung.
Der Arbeitgeber kann zum Beispiel selber Rückstellungen bilden und frei anlegen oder in Fonds bündeln.
Bei diesem Weg haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch weitere Vorteile. Zum Beispiel muss der Arbeitnehmer auf Entgeltteile weniger Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen.
Der Arbeitgeber hingegen spart sich die Sozialversicherungsabgaben auf die so abgeführten Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge. Auch ist dies ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation.
Allerdings wurde im Januar 2004 die Regelung eingeführt, das der Arbeitnehmer auf diese Gelder Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsabgaben zahlen muss. Diese Abgaben zahlt nur der Arbeitnehmer.

Was ist eine Lebensversicherung?

Mit einer Lebensversicherung kann man verschiedene Risiken abdecken. Zum Beispiel wäre hier der Tod oder Invalidität genannt. Aber auch die private Altersvorsorge ist mit einem solchen Produkt möglich. Generell werden hier regelmäßige Zahlungen des Versicherers an den Versicherten im Vertragsfall gemacht.
Für den Rentenfall gilt: Hier wird eine kapital bildende Versicherung genutzt, welche sowohl sichere Leistungen, als auch unsichere Leistungen beinhaltet. Diese Leistungen sind von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.
Der Vorteil hier ist, das die Versicherung auch den Hinterbliebenden, im Todesfall des Versicherten, die unausgezahlte Ansparsumme zukommen lassen kann. (Wieder: Je nach Vertrag)

Welche andere Kapitalanlageprodukte gibt es noch?

In der Regel findet man bei Banken außerdem noch die Möglichkeit in Fonds und damit in den Aktienmarkt zu investieren. Diese Art der Vorsorge verspricht natürlich die höchsten Renditen bis zum Zeitpunkt der Auszahlung. Allerdings ist der Aktienmarkt natürlich keine stabile Anlagemöglichkeit, da hier jeder gewinnen und verlieren kann. Es kann also niemand ernsthaft versprechen, das man tatsächlich genug Geld am Ende der Vertragslaufzeit hat um auch tatsächlich die Rente auszuzahlen. Wer kann schon voraussagen, ob es die klassischen Energieversorger morgen noch so gibt, wie sie gestern standen? Können Sie sicherstellen das es übermorgen nicht einen Krieg gibt, der die Industrie, in die investiert wurde, zusammenbrechen lässt? Meiner Meinung nach ist hier ein recht großes Risiko auf die Zeitspanne enthalten.

Dies ist jetzt sicher keine komplette Auflistung aller Möglichkeiten für die Rente vorzusorgen, sollte aber dem Überblick recht gut dienen.

Quellen:
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.vr.de
de.wikipedia.org
focus.de