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/mnt/web722/b3/81/54127081/htdocs/WordPress_01/wp-includes/feed-rss2.php on line 8 Deutschland – satishu.de https://satishu.de Wed, 18 Apr 2018 19:25:12 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.3 https://satishu.de/wp-content/uploads/2017/09/cropped-SatBild2-32x32.png Deutschland – satishu.de https://satishu.de 32 32 86262345 Rente – Wie sieht es heute aus und was könnte kommen https://satishu.de/rente-wie-sieht-es-heute-aus-und-was-koennte-kommen/ Mon, 08 May 2017 17:00:15 +0000 https://satishu.de/?p=1579 Auch in diesem Blog-Beitrag möchte ich ein paar Themen bezüglich der Rente in Deutschland ansprechen. Dies ist als Fortsetzung des Beitrags von letzter Woche zu sehen.

Was bekommt der Durchschnittsbürger von der gesetzlichen Rentenversicherung?

Um das festzustellen gibt es den sogenannten Eckrentner. Dieser ist ein Modelrentner, welcher 45 Jahre lang erwerbsfähig war und Beiträge eingezahlt hat. Dieser Eckrentner ist natürlich kein Durchschnittsrentner, da hier eine Vielzahl von Rentenauszahlungen berücksichtigt werden müssen, die nicht mit der Erwerbsbiographie eines Eckrentners zu vergleichen ist.
Dieser hätte 2011 z.B. zwischen 980€ und 1100€ im Monat bekommen. (Ost-West-Gefälle)
Die Durchschnittsrente (vor Steuern) lag im Jahr 2011 jedoch bei 1230€ im Monat.
Im Jahr 2015 hätte der Eckrentner zwischen 1080€ und 1180€ bekommen.

Wie sieht das Minimum und das Maximum aus?

Eine sogenannte Mindestrente gibt es in Deutschland nicht.
Die theoretische Maximalrente liegt jedoch bei ca. 74.000€ im Jahr.

Wofür kommt gesetzliche Rentenversicherung auf?

Was ein Rentenversicherungseinzahler am Ende seiner Arbeitszeit von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt ist in der Rentenformel hinterlegt. Diese Formel lautet:

Monatliche Rente=Summe der Entgeltpunkte aufgrund des Versicherungsverlaufs * Zugangsfaktor * Rentenartfaktor * aktuelle Rentenwert in Euro

Dabei sind die einzelnen Punkte wie folgt berechnet:

Entgeltpunkte
Die Summe an Entgeltpunkten spiegeln die relative versicherte Einkommensposition während des Arbeitslebens wider. Ein versichertes Arbeitseinkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres ergibt einen vollen Entgeltpunkt.“ (Wikipedia)

Zugangsfaktor
Der Zugangsfaktor spiegelt den Zeitpunkt des Renteneintritts wieder. Bei einem Renteneintritt zum gesetzliche festgelegten Alter beträgt der Faktor 1,0. Je nachdem, ob man früher oder später in Rente geht, wird dieser Faktor größer oder kleiner.
So ist der Zugangsfaktor bei einem 5 Jahre verfrühten Renteneintritt 0,820, während er bei 5 Jahre späteren Eintritt 1,3 beträgt. Entsprechend gilt ein um ein Monat verschobener Renteneintritt um 0,005 Punkte, während ein früherer Eintritt nur 0,003 Punkte beträgt.

Rentenartfaktor
Der Rentenfaktor ist ein bedeutender Faktor, da sich hier unabhängig der Zeit starke Schwankungen ergeben können.
So ist die Standard-Rentenart „Rente wegen Alters“ mit einem Faktor von 1,0 vergeben.
Eine Halbwaisenrente, bzw. Vollwaisenrente beträgt dagegen nur 0,1, bzw. 0,2 Punkte.

aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert wird abhängig von der Entwicklung der Löhne und Gehälter (Brutto) zum 1. Juli jeden Jahres berechnet. Dazu werden noch Faktoren wie der Beitragssatz, sowie die demographische Veränderung eingerechnet.

Wichtig ist hierbei: Man muss nicht exakt 45 Jahre arbeiten um die durchschnittliche Leistung zu erreichen. Es ist auch möglich überdurchschnittlich zu verdienen (und damit einzuzahlen) um auf die entsprechend gleiche Leistung zu kommen.

Weiter Leistungen der Rentenversicherung

Weiterhin ermöglicht es die deutsche Rentenversicherung Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies geschieht aus dem Grund, das der Arbeitnehmer länger am Arbeitsleben teilhaben kann und kann ggf. angepasste Angebote für gesundheitlich eingeschränkte Menschen beinhalten.
Dies können unterschiedliche Reha-Maßnahmen sein. Hier genannt sind zum Beispiel Reha nach längerem Krankenhausaufenthalt, als auch Reha für Suchtkranke.
Hier kann man natürlich darüber streiten, ob diese Leistungen bei der Rentenversicherung angesiedelt sein sollten, oder vielmehr den Krankenversicherungen (gesetzlich und privat) zugehörig sind.

Zukunft der gesetzl. Rente:

Es wird oft gefordert, das die gesetzliche Rente in Deutschland auf zukunftsfähige Finanzierungen umgestellt wird. Dies ist nichts anderes als eine Forderung das die Rente von einem Umlagesystem auf eine kapitalbildene Rente umgestellt werden soll.
Hierbei ist es umstritten, ob dies eine Lösung für die aktuellen Probleme der Rentenversicherung sein sollen, oder ob dies nicht nur eine weitere Möglichkeit darstellen soll diese Gelder in andere Taschen umzulenken.

Derzeit ist die Rente ein Umlagesystem. D.h. die Rente wird von den Menschen erbracht, die aktuell arbeiten. Diese zahlen der voran gegangenen Generation ihre Rente. Dies wird auch gerne Generationenvertrag genannt.
Würde dieses Umlagesystem abgeschafft werden, so müsste jeder für sich seine Rente ansparen. Der Generationenvertrag würde entfallen. Für Vielverdiener sicherlich kein Problem. Menschen mit geringem Einkommen müssten davon noch Rücklagen für die ihre Altersversorgung bilden.
In diesem Fall würden mit Sicherheit die Firmen profitieren, welche entsprechende Verträge anbieten. Dies können die Versicherer, Banken oder neue Branchen sein. Auch würden sicherlich Menschen mit großem Gehalt profitieren, da diese keine Rentenversicherung mehr zahlen müssen.

Eine Verstaatlichung der Rente (wie zu Anfangszeiten) würde sicherlich den Menschen helfen, welche es sich nicht leisten könnten eine private Vorsorge zu treffen. Jedoch würden auch die aktuell existierenden Bereiche in der Finanz- und Versicherungsbranche davon betroffen werden, da diese Firmen keine weiteren Umsätze mit der Rente generieren könnten.
Auch Personen mit großen Gehältern würden (wie jetzt) weiterhin in das gesetzliche System einzahlen und damit die Allgemeinheit unterstützen.

Was könnte man noch machen?

In Deutschland wird immer wieder stark darüber diskutiert warum Renten so niedrig ausfallen.
Meine Idee wäre hier: Jeder zahlt in den gesetzlichen Rententopf ein. Egal wie er sein Geld bezieht, sei es aus Arbeitslöhnen, Mietzahlungen oder auch aus Finanzgeschäften. Auch wenn man behaupten kann, das die Gelder teilweise schon mal versteuert waren oder für die Renteneinzahlung heran gezogen wurden, denke ich dies macht Sinn, da die Rentenauszahlung ja an Personen gebunden ist. Auch sollten alle Beamten entsprechend dort einzahlen und der Pensionsfond der Beamten überführt werden. Genauso sollte die Beitragsbemessungsgrenze fallen, so dass das gesamte Einkommen für die Rentenversicherungspflicht heran gezogen wird.
Das sollte ein insgesamt gerechteres und auch insgesamt höher finanziertes System bringen.
Dies ist das System, das derzeit in Österreich praktiziert wird. Hier wird ein minimal höherer Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung genommen, bei jedoch weit höherer Rentenauszahlung. (bis zum doppelten Betrag)

Quellen:
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.vr.de
de.wikipedia.org
focus.de

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Rente – Wer zahlt und was kann man tun? https://satishu.de/rente-wer-zahlt-und-was-kann-man-tun/ Mon, 01 May 2017 17:00:19 +0000 https://satishu.de/?p=1537 Da ich jetzt schon eine Weile hauptsächlich darüber bloge was ich lese, wollte ich mal wieder einen Themen-Beitrag erstellen.
Darum habe ich mir einmal das Thema der Rente in Deutschland ausgesucht und etwas darüber zusammen geschrieben.

Wer zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein?

Es gibt hier schon einen Unterschied beim Einzahlen zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten.
Bei Pflichtversicherten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Betrags an die Krankenkasse, die den Betrag entsprechend weiterreicht.
Freiwillig Versicherte sind meist Selbstständige, die ihre Beiträge in voller Höhe selbst entrichten.
Für Mini-Jobber zahlt der Arbeitgeber nur 15% des Arbeitsentgelts. Die restliche Differenz zum aktuellen Beitragssatz zahlt der Mini-Jobber. Bei Privathaushalten zahlt der Arbeitgeber 5%. In beiden Fällen kann der Arbeitnehmer auf eine Versicherung verzichten, dann bleibt es beim Arbeitgeberbeitrag. Dieser wird direkt an die Minijob-Zentrale abgeführt.
Ausgenommen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die vor 2013 begonnen haben. Hier zahlt nur der Arbeitgeber.

Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer. Dazu kommen noch Auszubildende, Eltern während der Kindererziehungszeit, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Menschen mit Behinderung, Wehrdienst-Leistende, bzw. im Bundesfreiwilligendienst, Personen die Arbeitslosen- oder Krankengeld erhalten und (mit Ausnahmen) jobbende Studenten.

Die Beiträge sind allerdings nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 6350 Euro (West), bzw. 5700 Euro (Ost) zu bezahlen. Beträge darüber werden nicht heran gezogen um Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.
Von den jeweiligen Entgelten bis zum Bemessungsgrenze werden 18,7% (18,9% in 2013) abgeführt.

Grundsätzlich ist es in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland so gehalten, dass jemand zuerst einzahlt, bevor er bekommt. D.h. man muss mindestens 5 Jahre einzahlen, bevor man Rentenanspruch hat. Sollte man diese 5 Jahre nicht einzahlen können, ist es möglich das einem selbst oder die Hinterbliebenen die gezahlten Beiträge erstattet bekommen.
Die Beiträge können auch erstattet werden, wenn man durch den Beruf eine andere Form der Altersvorsorge aufbaut. Dies kann z.B. eine Pension sein.
Mit der Erstattung erlischt allerdings jedwede Möglichkeit eine gesetzliche Rente zu beziehen.

Die gesetzliche Rente fußt auf dem Umlageverfahren. D.h. das die Beiträge die heute gezahlt werden dafür verwendet werden, die Rentner von heute zu finanzieren.

GeldbaumWelche andere Möglichkeiten der Vorsorge hat man?

Ausgenommen der Möglichkeit sehr reich zu erben und bis zum Lebensende damit ausgesorgt zu haben, ist es natürlich interessant zu wissen, was man sonst noch für sein Lebensalter tun kann.

Da fällt einem natürlich sofort die staatlich geförderte Riester- und Rürup-Rente ein. Auch die betriebliche Altersversorgung muss genannt werden.
Weiterhin gibt es Kapitallebensversicherung und weitere Kapitalanlageprodukte. Dies kann z.B. eine eigene Wohnung sein.
Bei den meisten Produkten hat man in der Regel die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob man bei Rentenantritt, bzw. Fälligkeitsdatum eine einmalige oder aber eine monatliche Auszahlung bekommt.
Grundsätzlich gilt natürlich bei privaten Vorsorgen: Wer früh anfängt, muss nur wenig monatlich leisten um bis zur Rente den gewünschten Betrag anzusparen. Wer erst in den letzten Jahren beginnt, braucht natürlich umso mehr Aufwendungen für diesen Posten.
Hierbei ist es natürlich wichtig zu wissen, das junge Menschen in der Regel auch weniger Geld zur Verfügung haben, da diese noch in der Ausbildung/Studium stecken. Auch die ersten Berufsjahre können mitunter unzureichend sein um an die eigene Altersvorsorge zu denken.
Meist wird damit geworben, das man schon mit „kleinem Geld“ in die eigene Altersvorsorge investieren kann. Dies können z.B. 25€ im Monat sein. Für einen Berufstätigen vielleicht nicht viel Geld; für einen Hartz-IV-Empfänger schon ein kleines Vermögen, das er sich erst zusammensparen muss.
Gerade bei Geringverdienern ist das natürlich Geld, das ansonsten sehr wahrscheinlich verkonsumiert worden wäre.

Was ist Riester-Rente und Rürup-Rente?

Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen geförderte private Rente. Eingeführt wurde sie 2002.
Die Rente wird bei Auszahlung voll versteuert und kann (wenn der Vertrag im Rahmen einer Betriebsrente abgeschlossen wurde) auch zusätzlich sozial- und krankenversicherungspflichtig sein.

Die Rürup-Rente oder auch Basisrente wurde 2005 eingeführt und ist ebenfalls eine private Form der Vorsorge. Anders als andere Formen kann diese Rente nicht einmalig ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang ausgezahlt.
Bis 2040 ist die Rürup-Rente nur begrenzt steuerpflichtig. Hierbei gilt: Je später der Rentenbeginn ist, desto höherr der Betrag, auf den Steuern anfallen. Hierbei gilt: Am Anfang werden 50% der Rente steuerpflichtig sein. Von 2005 bis 2020 steigt der Wert um jährlich 2% um danach um 1% p.a. zu steigen, bis im Jahr 2040 100% erreicht sind.

Beide Rentenformen sind kapitalfinanziert und unterliegen nicht dem Umlageprinzip.

Was ist eine betriebliche Altersversorgung?

Die betriebliche Altersvorsorge besteht dann, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Versorgungsleistungen im Renten- oder Todesfall zugesteht. Dabei stehen verschiedene Wege zur Verfügung.
Der Arbeitgeber kann zum Beispiel selber Rückstellungen bilden und frei anlegen oder in Fonds bündeln.
Bei diesem Weg haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch weitere Vorteile. Zum Beispiel muss der Arbeitnehmer auf Entgeltteile weniger Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen.
Der Arbeitgeber hingegen spart sich die Sozialversicherungsabgaben auf die so abgeführten Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge. Auch ist dies ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation.
Allerdings wurde im Januar 2004 die Regelung eingeführt, das der Arbeitnehmer auf diese Gelder Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsabgaben zahlen muss. Diese Abgaben zahlt nur der Arbeitnehmer.

Was ist eine Lebensversicherung?

Mit einer Lebensversicherung kann man verschiedene Risiken abdecken. Zum Beispiel wäre hier der Tod oder Invalidität genannt. Aber auch die private Altersvorsorge ist mit einem solchen Produkt möglich. Generell werden hier regelmäßige Zahlungen des Versicherers an den Versicherten im Vertragsfall gemacht.
Für den Rentenfall gilt: Hier wird eine kapital bildende Versicherung genutzt, welche sowohl sichere Leistungen, als auch unsichere Leistungen beinhaltet. Diese Leistungen sind von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.
Der Vorteil hier ist, das die Versicherung auch den Hinterbliebenden, im Todesfall des Versicherten, die unausgezahlte Ansparsumme zukommen lassen kann. (Wieder: Je nach Vertrag)

Welche andere Kapitalanlageprodukte gibt es noch?

In der Regel findet man bei Banken außerdem noch die Möglichkeit in Fonds und damit in den Aktienmarkt zu investieren. Diese Art der Vorsorge verspricht natürlich die höchsten Renditen bis zum Zeitpunkt der Auszahlung. Allerdings ist der Aktienmarkt natürlich keine stabile Anlagemöglichkeit, da hier jeder gewinnen und verlieren kann. Es kann also niemand ernsthaft versprechen, das man tatsächlich genug Geld am Ende der Vertragslaufzeit hat um auch tatsächlich die Rente auszuzahlen. Wer kann schon voraussagen, ob es die klassischen Energieversorger morgen noch so gibt, wie sie gestern standen? Können Sie sicherstellen das es übermorgen nicht einen Krieg gibt, der die Industrie, in die investiert wurde, zusammenbrechen lässt? Meiner Meinung nach ist hier ein recht großes Risiko auf die Zeitspanne enthalten.

Dies ist jetzt sicher keine komplette Auflistung aller Möglichkeiten für die Rente vorzusorgen, sollte aber dem Überblick recht gut dienen.

Quellen:
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.vr.de
de.wikipedia.org
focus.de

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Arbeitnehmerüberlassung – Betroffene https://satishu.de/arbeitnehmerueberlassung-betroffene/ Mon, 09 Mar 2015 17:00:03 +0000 https://satishu.de/?p=894 Viele Arbeitnehmer in der Arbeitnehmerüberlassung kommen direkt aus der Arbeitslosigkeit an die Unternehmen. Diese werden dann direkt von den jeweiligen Jobcentern oder Ämtern an die Firmen verwiesen.
Für Menschen in ALG-2 Bezug gibt es meist nur die Entscheidungsmöglichkeit: Entweder Zeitarbeit oder kein Geld mehr.
Dies kann sich natürlich zu einer gehörigen Belastung für die jeweiligen Menschen entwickeln.

Reguläre Arbeitsverhältnisse? Vielleicht.

Natürlich gibt es auch nach der Zeitarbeit das Problem, das die Menschen die dort zeitweise tätig gewesen sind, nicht unbedingt sofort wieder in einen reguläres Arbeitsverhältnis zurück finden. Viele Menschen kommen direkt von der Zeitarbeit um dann von den Jobcentern und Arbeitsämtern wieder dorthin vermittelt zu werden. Dies ist ein Teufelskreis aus dem die Betroffenen nicht unbedingt ausbrechen können.
Zusammen mit dem geringeren Einkommen bei der Zeitarbeit kann dies zu einer abnehmenden Lohnspirale führen, da sich das Arbeitslosengeld aus den Einkommen der letzten Jahre berechnet.
So kommen vor allem Menschen in Bedrängnis, welche eine ganze Familie zu ernähren haben.

Dennoch gibt es die Hoffnung der Menschen, das sie über die Arbeitnehmerüberlassung übernommen werden und so wieder eine Festanstellung finden. Diese Hoffnung bestätigt sich leider nicht so oft, wie es gut wäre.

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Arbeitnehmerüberlassung – Kündigung https://satishu.de/arbeitnehmerueberlassung-kuendigung/ Sun, 01 Mar 2015 17:00:28 +0000 https://satishu.de/?p=866 Ein Zeitarbeitnehmer oder Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung hat keinerlei zusätzliche Rechte bezüglich des Kündigungsschutzes. Er kann aus den gleichen Gründen und im gleichen Rahmen kündigen oder gekündigt werden, wie ein normaler Arbeitnehmer auch.

Dies bedeutet, dass der Kündigungsschutz erst ab einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten greift. Vorher ist der Arbeitgeber sehr frei in den Möglichkeiten der Kündigung. I.d.R. werden hier 2 Wochen Kündigungszeit vereinbart. Das ist der maximale Rahmen, um eine Probezeit zu vereinbaren.
Außerdem gilt der Kündigungsschutz nur in Betrieben ab 10 Vollbeschäftigten. Da die meisten Zeitarbeitgeber aber größer sind, trifft dieser i.d.R. zu.

Eine weitere Option des Kündigungsschutzes ist die Befristung des Arbeitsvertrages von Vornherein. Bis 1985 war diese Option sogar verboten, da eine Befristung als Umgehung betrachtet wurde.

Dies bedeutet für unseren Zeitarbeiter, dass er innerhalb der ersten 6 Monate relativ einfach aus dem Betrieb wieder entfernt werden kann. Insbesondere geschieht dies, sollte er den Erfordernissen oder Anforderungen des Arbeitgebers nicht entsprechen.

Natürlich kann der Entleiher aufgrund seines Vertrages mit dem Verleiher einen Arbeitnehmer kündigen, so dass dieser nicht mehr im Betrieb des Entleihers arbeitet. Der Vertrag zwischen Zeitarbeitnehmer und Verleiher ist davon natürlich unberührt und setzt sich weiter fort. Der Verleiher muss dann die allgemein bekannten Regeln anwenden, sollte er den Arbeitnehmer kündigen wollen.

Befristung des Arbeitsvertrages

Natürlich ist es möglich einen Arbeitsvertrag in einer Arbeitnehmerüberlassung von vornherein zu befristen, so dass eine Kündigung nicht notwendig ist. Hier haben die Vertragsparteien die Möglichkeit, entweder eine Begründung mit einfließen zu lassen, oder die Begründung weg zu lassen.
Es ist möglich, den Vertrag bis zu 2 Jahre ohne Begründung zu befristen. Dazu darf der Arbeitnehmer allerdings nicht schon einmal bei dem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
Diese Regelung gilt für eine Befristung mit Sachgrund jedoch nicht. Hier wird in der Regel die Befristung an einen Auftrag gekoppelt. So wird mit Kündigung des Auftrages auch der Arbeitnehmer automatisch gekündigt.
Jedoch muss der Entleihbetrieb beweisen, dass es keine Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung mehr gibt.

Quellen:
de.wikipedia.org
rechtsrat.ws

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Arbeitnehmerüberlassung – In Deutschland https://satishu.de/arbeitnehmerueberlassung-in-deutschland/ Tue, 24 Feb 2015 17:00:01 +0000 https://satishu.de/?p=852 In Deutschland wurde die erste Leiharbeitsbude zur Arbeitnehmerüberlassung schon im Jahr 1960 gegründet.
Im Jahr 1972 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeführt und die Zeit der Entleihung auf maximal 3 Monate befristet. 1982 wurde die Entleihung ins Baugewerbe verboten und 1985 die Befristung der Entleihung auf 6 Monate verlängert. Diese Befristung wurde dann immer wieder schrittweise angehoben, bis der Wert schließlich 24 Monate erreichte.

Im Jahr 2003 wurden dann im Rahmen der Agenda 2010 unter Kanzler Gerhard Schröder und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement die Bestimmungen zur Höchstausleihdauer, des Befristungsverbots, sowie des Wiedereinstellungsverbots und des Synchronisierungsverbots ersatzlos aufgehoben. Im Ausgleich wurde ein Gleichbehandlungsgrundsatz eingeführt.
Hiermit sollte sichergestellt werden, dass Zeitarbeitnehmer gegenüber den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden sollten. Dies sollte für Lohn, Urlaub und Arbeitszeit gelten. Jedoch ist im Gesetzestext der Satz verankert, dass ein Tarifvertrag anders lautende Regelungen enthalten sein können.
Dies sollte der „Flexibilisierung des Arbeitsmarktes“ gelten und wurde mit dem 1. Januar gültig.
Der Equal Pay und Equal Treatment Grundsatz lässt jedoch eine Ausnahmen zulasten Arbeitnehmer in Tarifverträgen zu. Dies sollte lt. europäischem Recht auch die Ausnahme sein, ist jedoch in Deutschland eher die Regel.

Tarifverträge

Am 24. Februar wurde dann mit der Tarifgemeinschaft CGZP ein erster, abweichender Flächenvertrag vereinbart. Hierbei lag das Lohnniveau für die etwa 10.000 Beschäftigten ca. 40% unter dem, was der DGB und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) ausgehandelt hatten. In Folge dessen wurde der Vertrag zwischen DBG und BZA erneut verhandelt und ein Tarifvertrag geschlossen, der bis zu 33% niedriger lag als die unterste gesetzliche Grenze im Baugewerbe.
Mit diesem Schritt wurden derart niedrige Löhne in der Zeitarbeitsbranche verankert, so das Unternehmen damit begannen, nicht nur die Auftragsspitzen abzufangen, sondern auch Stammpersonal zu entlassen und dauerhaft Zeitarbeitsnehmer zu beschäftigen.
Dies führte zwischen 2003 und 2011 zu einer Verdreifachung der Angestellten in die unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt fielen.

Im Jahr 2010 stellte das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen fest das der Verband CGZP von Anfang an nicht tariffähig gewesen war und das die 280.000 Arbeitnehmer, welche in den ca. 1.600 Betrieben rückwirkend Anspruch auf Equal Pay und Equal Treatment hatten. Die entsprechenden Zeitarbeitsunternehmen mussten die Sozialversicherungsbeträge für die letzten 4 Jahre rückwirkend nachzahlen.

Aufgrund von Vorschlägen des DGB wurde am 1. Januar 2012 eine gesetzliche Lohnuntergrenze etabliert, welches ein Verleiher dem Arbeitnehmer zahlen muss. Dies gilt für in- und ausländische Verleiher.

Zahlen in der Branche

Wenn man sich die Zahlen der in der Zeit-, oder Leiharbeitsbranche Beschäftigten anschaut, so bemerkt man das in der Mitte des Jahres zumeist mehr Menschen beschäftigt sind, als am Ende des Jahres. Eine Ausnahme hiervon bietet lediglich die Jahre 2002, 2003, 2005, 2006 und 2009, wo zur Mitte des Jahres weniger Menschen beschäftigt waren, als gegen Ende des Jahres.
Für das Jahr 2009 kann man schlussfolgern, dass aufgrund der Finanzkrise des Jahres 2008 weniger Arbeitnehmer benötigt worden sind. Hier gab es zur Mitte des Jahres 2008 noch ca. 800.000 Zeitarbeitsnehmer, während es Mitte 2009 nur 600.000 waren. Dies ist der signifikanteste Rückgang.
Ansonsten lässt sich sehen, dass zwischen den Jahren 1996 und dem Jahr 2001 die Zahlen etwa verdoppelt haben. (ca. 180.000 auf 360.000)
In 2002 und 2003 ging die Anzahl der Beschäftigten nochmals kurz zurück auf ca. 330.000. Heute sind ca. 900.000 Menschen in der Zeitarbeit beschäftigt, welches zum Jahr 2003 eine Verdreifachung beträgt.
Die meisten dort angestellten Arbeiter sind im gewerblichen Bereich als Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsbeschreibungen angestellt. (ca. 1/3)
Frauen bilden in der Leiharbeit die Minderheit. Ende 2013 waren nur ca. 30% der beschäftigten Leiharbeitnehmer Frauen.

Zusätzlich zur Entlohnung durch den Verleiher bezogen 2010 noch ca. 52.000 Leiharbeitnehmer aufstockendes Arbeitslosengeld. Davon waren ca. 43.000 auf Vollzeitbasis beschäftigt.

Unternehmen, die eine Arbeitnehmerüberlassung betreiben wollen, unterliegen seit 2011 der Erlaubnispflicht. Diese Erlaubnis kann man von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Dies gilt für Unternehmen, die konzernintern, als auch unternehmensübergreifend sind.
Ausgenommen hiervon sind zum Beispiel Überlassungen zur Vermeidung von Kurzarbeit oder falls die Verleihung nicht ständig erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zu diesem Zweck eingestellt worden ist.

Die aktuell gültigen Tarifverträge sehen eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 35 Stunden/Woche vor. Diese wird aus einem Schlüssel berechnet, nach den Arbeitstagen des jeweiligen Monats, errechnet auf ein volles Jahr.
Gilt im Entleihbetrieb  eine 40 Stunden/Woche, so muss der Arbeitnehmer ebenfalls 40 Stunden/Woche arbeiten, wobei er nur 35 Stunden/Woche ausgezahlt werden. Die restlichen 5 Stunden/Woche werden dann dem Arbeitszeitkonto gut geschrieben, welches der Verleiher betreibt. Stunden, welche über die 40 Stunden/Woche hinausgehen, werden ebenfalls dem Arbeitszeitkonto gut geschrieben. Zuschläge werden im gleichen Monat ausgezahlt.
Das Arbeitszeitkonto kann je nach Tarifvertrag bis zu 150 oder 200 Plusstunden aufnehmen und diese werden i.d.R. erst mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verrechnet. Lediglich Stunden, die über 150 angehäufte Stunden hinausgehen müssen gegen Insolvenz abgesichert werden. Geht der Betrieb also Pleite, hat der Arbeitnehmer bis zu 150 Stunden umsonst gearbeitet.
Grundsätzlich werden für Tage, an denen der Arbeitnehmer nicht ausgeliehen wird, keine Minusstunden auf das Arbeitszeitkonto gebucht und der Lohn für einen 7 Stunden/Tag (35 Stunden/Woche) ausgezahlt. Den nicht ausgeliehenen Tag dem Arbeitszeitkonto zu belasten ist in Deutschland illegal. Das Arbeitszeitkonto dient nur dazu Freizeitausgleich für zuviel gearbeitete Stunden zu gewähren.

Es ist möglich dass der Arbeitgeber pro Monat zwei Tage Freizeitausgleich anordnen kann. Den Termin dafür kann der Arbeitgeber frei bestimmen, vorausgesetzt der Arbeitnehmer hat genügend Plusstunden auf seinem Konto. Der Arbeitnehmer hat ebenfalls Anspruch auf 2 freie Tage mittels Freizeitausgleichs. Diese muss er jedoch zuerst beantragen, welches der Arbeitgeber aus dringenden, betrieblichen Gründen ablehnen kann.

Grundsätzlich haben Leiharbeitnehmer ein Recht auf Lohnfortzahlungen. D.h. sie bekommen weiterhin ihren Lohn bei Urlaub, Krankheit und an Feiertagen. Verstößt ein Verleihbetrieb dagegen, so kann das zum Entzug der Erlaubnis führen.
Der Lohn des Arbeitnehmers richtet sich hierbei nach sog. Entgeltgruppen, für die Tätigkeit, welche der Arbeitnehmer übernehmen soll. Die Entgeldgruppen werden zu Beginn des Arbeitsverhältnisses geschlossen und können später nicht mehr abgewertet werden. Ausgenommen hierbei sind Arbeitnehmer, bei denen sich herausstellt, dass diese nicht die notwendigen Qualifikationen mitbringen um in der jeweiligen Stufe zu verbleiben.
Der Verleihbetrieb kann jedoch mit einer Zusatzvereinbarung die entsprechende Qualifikationsstufe nur zeitlich begrenzt anheben. Zum Beispiel für den Dauer eines Einsatzes.
Auch gewähren einige Firmen einen Verpflegungsmehraufwand für die Kosten von Fahrt- und Übernachtungen.

Je nach Tarifvertrag sind die Kündigungsfristen sehr kurz. In den ersten Wochen eines Arbeitszeitraumes teilweise sogar auf einen Tag reduziert. Zumeist gelten die gesetzlichen Fristen erst ab dem siebten Monat. Bis zum dritten Monat der Beschäftigung sind diese teilweise auf einer Woche eingedampft und gelten für befristete und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse gleichermaßen.
Bei einer Kündigung seitens des Verleihers, muss er grundsätzlich eine entsprechende Sozialauswahl beachten.

Es ist auch möglich das der Verleiher gleichzeitig als Personalvermittler auftritt und eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers beim Entleiher vorschlägt. Für diese Vermittlung bekommt der Verleihbetrieb i.d.R. zwischen 10% und 30% des zukünftigen Bruttojahresgehalts des Arbeitnehmers. Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer vom Entleihbetrieb kostenlos übernommen wird, sobald die Einsatzdauer abgelaufen ist.

Steuerlich gesehen üben die Arbeitnehmer in einem Leiharbeitsverhältnis eine Auswärtstätigkeit aus. Entsprechend können Arbeitnehmer die Fahrten zum Betrieb des Verleihers als Werbungskosten geltend machen. Jedoch sind die Verpflegungskosten nur 3 Monate je Einsatzsstelle abzugsfrei. Entschädigungen die der Arbeitgeber für Fahrten und Verpflegung zahlt sind vollständig von der Steuer befreit.

In Deutschland gibt es mehr als 11.500 Zeit- und Leiharbeitsunternehmen, welche ca. 2% der Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen. In den Niederlanden werden ca. 2,5% der Angestellten von dieser Branche beschäftigt, während es in Großbritannien sogar 5% sind.

Quellen:
de.wikipedia.org

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Eisenbahn – In Deutschland https://satishu.de/eisenbahn-in-deutschland/ Mon, 11 Aug 2014 16:00:47 +0000 https://satishu.de/?p=243 Vor 1920 existieren in den deutschen Staaten eine Reihe von eigenen Staatsbahnen und keine zusammenhängende Eisenbahn.
Dies waren unter anderem die Großherzoglich Badische Staatseisenbahnen, welche ab 1840 entstand und ab 1872 unter dem Namen firmierte. Dies war die einzige Bahn auf deutschem Boden, welche anfangs auf Breitspur, anstelle der Normalspur verwendete. Dies wurde 1846 dann revidiert, als sich herausstellte das alle Nachbarländer die Normalspur benutzten.
Mehrere Bahnstrecken in Baden wurden zwar von privater Hand gebaut, allerdings vom Staat betrieben, später teils ganz übernommen.

Preußen und das Dampfross

Im Jahr 1838 wurde die Eisenbahn auf preußischem Territorium gegründet. Dieses Unternehmen war, wie andere auch, privat finanziert. Erst 1850 hat der preußische Staat die erste eigene Eisenbahngesellschaft finanziert.
Nach dem Preußisch-Österreichischem Krieg 1866 wurden verschiedene Bahnen entweder durch Aufkauf oder Annexion der preußischen Aufsicht unterworfen. Zwischen 1880 und 1888 wurden dann viele Privatbahnen verstaatlicht.
Die Bahnen selber agierten als eigene Betriebe und entwickelten eigene Fahrzeuge und hatten eigene Betriebsorganisationen. Dies führte mitunter dazu das jede Gesellschaft eigene Werkstätten, Verwaltungen, etc. unterhalten mussten.

Das Königreich Württemberg hatte schon 1825 angefangen zu überlegen das Land verkehrstechnisch zu erschließen. 1843 war es dann soweit, das die erste Staatsbahn das Licht der Welt erblickte. Es war ausdrücklich gewünscht das die Zweigstrecken, der dort begonnenen Hauptstrecke von privaten Investoren betrieben werden sollten.

Im Königreich Bayern wurde 1844 die Königlich Bayerische Staatseisenbahnen gegründet, welche bis zur Eingliederung in die Deutsche Reichsbahn das zweitgrößte Streckennetz (nach der Preußischen Staatsbahnen) besaß.
Nachdem schon 1835 zwischen Nürnberg und Fürth Privatbahnen schon erfolgreich Strecken aufgebaut hatten, begannen 1841 die Planungen für die Hauptstrecken des Netzes.
1856 wurden angesichts angespannter Kassenlagen, ein Gesetz verabschiedet um private Eisenbahngesellschaften zu zulassen.
Die gegründeten Bahnen wurden bis 1909 aus verschiedenen Gründen, teilweise in die staatliche Gesellschaft übernommen.

Friedrich-Franz-Eisenbahn

Die Friedrich-Franz-Eisenbahn, des Großherzogtums Mecklenburg wurde im Jahr 1864 in Betrieb genommen. Bis dahin war die einzige Eisenbahnlinie die preußische Berlin-Hamburg-Bahn, welche schon 1846 in Betrieb genommen wurde. Die Friedrich-Franz-Eisenbahn geriet während des Baus einer Strecke nach Lübeck im Jahr 1868 in finanzielle Schwierigkeiten, worauf sie 1870 verstaatlich wurde. 1875 wurde die Bahn dann erneut privatisiert. Diese Privatisierung bestand bis 1890, bis die Gesellschaft erneut verstaatlicht wurde.

Die Großherzoglich Oldenburgische Eisenbahn entstand erst relativ spät, im Gegensatz zu den anderen deutschen Bahngesellschaften. Dies war bedingt dadurch das Oldenburg relativ dünn besiedelt war und eine Eisenbahn lange Zeit aufgrund der finanziellen Lasten nicht tragbar war.
Bei dem Kauf von einem Gebiet am Westufer des Jadebusens, welches später in das heutige Wilhelmshaven überging, durch Preußen, wurde vereinbart dass die zukünftige Marinebasis einen Eisenbahnanschluss erhalten soll. Zuerst wurden auf Oldenburgischen Boden verschiedene Bahnen unter fremden Eigentümern gebaut. Diese gingen dann 1867 in die Großherzoglich Oldenburgische Eisenbahngesellschaft über.

Im Jahr 1869 wurden die Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen gegründet und bis 1918 betrieben.
Nach dem Bau der privaten Leipzig-Dresdner-Eisenbahn 1839 befasste sich auch der sächsische Landtag mit dem Thema. 1841 wurde eine Gesellschaft gegründet, die einen Strang nach Bayern bauen und betreiben sollte. Da der Bau den Kostenrahmen sprengte, sprang hier der Staat ein und verstaatlichte die Gesellschaft anschließend.

Im Jahr 1896 schlossen die Staaten Preußen und Hessen einen Staatsvertrag ab, der das Ziel hatte die private, hessische Ludwigs-Eisenbahngesellschaft zu verstaatlichen. Dies war die Gründung der Preußisch-Hessischen Eisenbahnbetriebs- und Finanzgemeinschaft.

Gründung der Deutsche Reichsbahn

In den Jahren der Weimarer Republik wurde die Deutsche Reichsbahn (DR) gegründet. Dies geschah mittels Staatsvertrags, der die ehemaligen Länderbahnen in die Hoheit des deutschen Reiches unterstellte.
Diese so geschaffene Gesellschaft sollte komplett an die Reparationsgläubiger verpfändet werden. So wurde 1924 die staatliche Gesellschaft Deutsche Reichsbahn geschaffen. Hierdurch blieb das deutsche Reich Eigentümer der Gesellschaft. Im gleichen Jahr wurde die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft gegründet, da die vorherigen Aktionen den Siegern des ersten Weltkriegs nicht weit genug gingen. Die Deutsche Reichsbahn wurde im gleichen Jahr wieder aufgelöst. Die neue Reichsbahn wurde mit Kapital versorgt, aber hatte auch gegenüber den Siegerländern Reparationen zu zahlen. 1932 wurde die Gesellschaft von Ihren Verpflichtungen befreit, die sie erheblich belasteten.

Der zweite Weltkrieg

Eisenbahn mit Schienen1937 wurde die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft wieder unter Reichshoheit gestellt und erhielt ihren alten Namen Deutsche Reichsbahn zurück. Während des zweiten Weltkrieges hatte die Reichsbahn eine wichtige logistische Aufgabe für Truppenverlegungen. Während des Krieges bemühte sich die DR die angegliederten und eroberten Netze und Transportmaterialien in ihr System einzufügen. Hierdurch erreichte sie bis zum Kriegsende noch erhebliche Möglichkeiten was die Truppenverlagerung anging. So wurden 1944 noch Panzerverbände aus Ungarn für die Ardennenoffensive erfolgreich verlegt.
Einzig der Einmarsch in die Sowjetunion bereitete der DR Probleme, da hier die sog. Breitspur, anstelle der deutschen Normalspur verwendet wurde. Da die Sowjettruppen es schafften nahezu alles Rollmaterial zu vernichten oder mitzunehmen, mussten die Strecken auf die Spur der DR umgenagelt werden. Zwischen Juni und Oktober 1941 schaffte die DR es über 16000 km Schienen zu modifizieren um sie mit ihrem normalen Rollmaterialien zu benutzen.

Nach Beendigung des Krieges gingen die Teile der DR, die außerhalb der festgesetzten deutschen Grenzen lagen an die Staaten der jeweiligen Gebiete über.

Nach dem Krieg

Nach dem zweiten Weltkrieg übernahmen die Besatzermächte den Betrieb der Bahn in den jeweiligen Zonen. Zuerst wurden drei Betriebsleitungen der jeweiligen Besatzungszonen gegründet in denen jeweils mehrere Reichsbahndirektionen zusammengeschlossen wurden. 1947 wurde diese dann nochmals zusammengefasst und als Deutsche Reichsbahn im Vereinigten Wirtschaftsgebiet umbenannt. 1949, mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gesellschaft dann in Deutsche Bundesbahn umbenannt.
Einzig die Netze des Saarlandes wurden aus dem französischen Besatzungsgebiet herausgelöst und waren bis 1957 eigenständig. Bei der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik wurde die Eisenbahnen des Saarlandes dann der Deutschen Bundesbahn angegliedert.

Westdeutschland

Von 1949 bis 1993 wurde der Betrieb der Eisenbahn in Westdeutschland vom Staatsbetrieb Deutsche Bundesbahn gewährleistet.
Der in Berlin operierende Teil der Westdeutschen Bahngesellschaft wurde als Deutsche Reichsbahn aus statusrechtlichen Gründen weiter geführt.
Aufgrund der Massenmotorisierung sah sich die Deutsche Bahn einen immer schärferen Wettbewerb mit der Straße gegenüber. Entsprechend verlor die Bahn Anteile am Verkehrsmarkt.
Im Laufe dieses Wettbewerbs legte die Staatsbahn Nebenstrecken, die als unrentabel galten, still. Dieser Trend hat sich auch danach weiter fortgesetzt.
So wurde im Jahr 2001 die Regierung davon in Kenntnis gesetzt das man von 590 Mrd. Zugkilometern nur 533 Mrd. als „bedarfsgerecht“ angesehen habe. D.h. das mehr als 500 Fahrgäste pro Tag mit den entsprechenden Linien fahren würden. Ebenfalls war die Deutsche Bahn AG der Meinung dass auf zahlreichen Linien zu viele Fahrzeuge eingesetzt wurden. Hierzu wurde der Vorschlag gemacht, diese Strecken (vor allem im Osten Deutschlands) höher vom Steuerzahler bezuschussen zu lassen.
Erst in den 90er Jahren versuchten die neu gegründeten Verkehrsverbünde alte Nebenstrecken wieder zu reaktivieren.

Ebenfalls hatte der Gütertransportbereich auch stark gelitten. Aufgrund des Rückgangs im Stückgutversand wurde dieser Bereich vollständig stillgelegt, was viele Rangierbahnhöfe unnötig machte. Diese wurden daraufhin ebenfalls geschlossen. Im gleichen Zeitraum ging aber auch der Transport von Gütern wie Eisenerz oder Kohle zurück.

Und im Osten?

In der DDR wurde die Deutsche Reichsbahn als Teil der alten Deutschen Reichsbahn weiter betrieben. Die Deutsche Reichsbahn hatte ebenfalls den Auftrag den Betrieb in den Westsektoren Berlins zu gewährleisten. Dies führte mitunter zu Streitigkeiten da West und Ost unterschiedliche Rechtsauffassungen vertraten.
Der Beginn der Wiederaufnahme des Betriebs nach dem zweiten Weltkrieg stellte sich als schwierig heraus, da die DDR zu hohen Reparationszahlungen an die Sowjetunion verpflichtet worden war. Um diese gewährleisten zu können wurden auf allen zweigleisigen Strecken ein Gleis entfernt. Diese Strecken sind teilweise bis heute nicht wieder hergestellt worden.

Im Jahr 1949 wurden nahezu alle verbliebenen Privatbahnen von der DR im Gebiet der DDR übernommen. Hierdurch wurde der innerdeutsche Grenze überschreitende Verkehr nahezu vollkommen unterbunden.
Ab 1968 begann die DR mit dem Transport von Containern. Hierzu wurden viele Containerbahnhöfe gebaut, zwischen denen Ganzzüge verkehren konnten. Bis 1970 erhielten viele Streckenteile ihr altes, zweites Gleis zurück. Danach wurde begonnen die noch im Einsatz befindlichen Dampflokomotiven durch dieselbetriebene Fahrzeuge zu ersetzen.
Zeitweise wurde über das Netz der DR mehr als doppelt so viel Güter transportiert, als auf dem doppelt so großen Netz der Deutschen Bundesbahn im Westen. Während im Westen der Anteil der Beförderungen mit der Bahn weiter schwand, erreichte die DR 1986 einen Anteil von 86%.
Auch wenn dies ein hoher Erfolg war, so wirkten die wirtschaftlichen Probleme der DDR sich auch auf den Staatsbetrieb aus.

Die 90er Jahre

Anfang der 1990er Jahre musste die Deutsche Bundesbahn (wie andere Bahngesellschaften in Europa auch) auf einen abnehmenden Verkehrsanteil der Schiene zurückblicken. Dies war der zunehmenden Motorisierung der Bevölkerung geschuldet. Und weitere Prognosen sagten eine Zunahme des Autoverkehrs voraus, so dass die Politik der Bahn verordnetete Anteile zurück zu gewinnen. Hierbei wurden es als ineffizient betrachtet, dass die Bahn ein staatlicher Monopolbetrieb war. Mit der EG-Richtlinie 91/440/EWG wurde der europäische Eisenbahnmarkt umstrukturiert und die Behörden wandelten sich zu Unternehmen. Auch sollte das Netz von Verkehrsleister getrennt werden, so dass Mitbewerber Einzug erhalten konnten.

Bis 1993 erwirtschaftete die Deutsche Bahn 7,9 Mrd. Verlust. Hinzu kamen noch die Verbindlichkeiten der ehem. Deutschen Reichsbahn, welche in das Vermögen der Deutschen Bahn überführt worden sind. Hierdurch entstand das größte Eisenbahnverkehrs und Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Mitteleuropa.
Am 1. Januar 1994 wurde die Deutsche Bahn AG (DB) beurkundet und gegründet und sollte fortan Gewinne erwirtschaften.
Hier geschah dann das, was in den meisten Fällen von Fusionen geschah. Es wurde massiv Personal abgebaut. Auch wurden zwischen 1996 und 2011 etwa 5200 Nebenstrecken still gelegt und der Fokus auf die ICE-Strecken gesetzt. Auch die Anzahl der Bahnhöfe und Gleisanschlüsse wurden reduziert, so dass viele Regionen nicht mehr mit der Schiene erreichbar sind.
1999 wurde dann im Zuge der zweiten Reformstufe die Bereiche für Fernverkehr, Güterverkehr und Nahverkehr, sowie Fahrweg und Personenbahnhöfe in Aktiengesellschaften umgewandelt. Hierdurch wurde eine erhöhte Transparenz erhofft. 2002 sollte dann die Holding der DB aufgelöst werden.
2003 sind weitere Geschäftsbereiche (DB Energie, DB Services, DB Fuhrpark, DB Telematik) gegründet worden. Derzeit existieren über 1000 Tochterunternehmen (z.B. DB Schenker, DB Regio, etc.) der DB, welche teilweise international tätig sind.
Nur noch die Hälfte des Umsatzes wird dabei durch den Schienenverkehr erwirtschaftet. Die andere Hälfte wird durch Transport und Logistik, sowie andere Dienstleistungen umgesetzt.
Ein Teil des Umsatzes wird dabei über Verkehrsverträge mit der öffentlichen Hand erwirtschaftet. Der Unterhalt und Ausbau der Infrastruktur wird ebenfalls bezuschusst. Diese Zuschüsse machen ungefähr 10 Mrd. pro Jahr aus.

Börsengang der Deutschen Bahn AG

Bis 2006 wollte der Aufsichtsrat der DB das Unternehmen an die Börse bringen um eine Kapitalerhöhung zu vollziehen.
In 2008 wurde ein anteiliger Verkauf des Unternehmens an Investoren angestrebt. Hierbei sollten maximal 49,9% der Anteile verkauft werden, so dass die Bundesrepublik Deutschland die absolute Mehrheit behielt.
Hierzu wurden verschiedene Modelle berechnet und diskutiert. Im Verlauf der Diskussionen wurde der Anteil der Infrastruktur herausgenommen. Das bedeutete das die Kaptialprivatisierung nicht die Netze und Bahnhöfe beinhaltete. Nun sollten nur noch die Bereiche Personenverkehr, Logistik und Dienstleistungen teilweise veräußert werden. Dazu wurde der übergeordnete Bereich DB Mobility Logistics AG gegründet in denen die Bereiche gebündelt wurden.
Gegner der Teilprivatisierung befürchten anhand des Beispiels Großbritanniens an, das nach dem Schritt die Qualität des Angebots sich verschlechtert und Strecken teilweise komplett still gelegt werden. Dies wird damit begründet dass die DB nach der Veräußerung zusätzlich zu den laufenden Kosten auch noch Dividende an die Aktionäre zahlen muss. Hier wird von Seiten der DB 3-4% ausgegangen. (Zum Vergleich: Die Dividenden bei DAX-notierten Unternehmen liegt in der Regel bei 2-3%.) Weiterhin befürchten Gegner der Privatisierung dass der Staat auch in Zukunft die gezahlten Zuschüsse nicht kürzen kann.
Im Jahr 2008 wurde wegen der Finanzkrise die gewünschte Teilprivatisierung auf unbestimmte Zeit verschoben. 2011 wurde der Börsengang dann vollständig abgesagt.

In einem aktuellen Bericht des SWR spricht das Eisenbahnbundesamt davon, dass die DB AG teilweise auf Kosten der Sicherheit an der Instandhaltung ihrer Anlagen spare.
Die DB spricht hierbei davon das sie 40% mehr Eigenmittel in die Instandhaltung aufwende als der Bund in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung festgelegt habe.

Im nächsten Teil will ich mich mit den schon erfolgten Privatisierungen und den Auswirkungen in verschiedenen Ländern befassen.

Quelle:
de.wikipedia.org
swr.de
eurailpress.de
wie-wie.de

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