Arbeitnehmerüberlassung – Grundlegendes
Arbeitnehmerüberlassung oder wie es im Volksmund auch heißt: Leiharbeit. Dies bezeichnet den Vorgang, das ein Arbeitgeber (Verleiher) seine/n Arbeitnehmer einem Dritten (Entleiher) überlassen kann. Hierbei übernimmt der Dritte dann die …
Weiter lesen