Windkraftanlagen – Zukunft

Auch wenn ich in meinem letzten Beitrag zu Windkraftanlagen geschrieben habe, das dies der letzte Blog der Serie ist, würde ich gerne noch einen kleinen Blog nachtragen.

Es gibt in Deutschland mittlerweile einige Orte mit geringer Einwohneranzahl, die sich scheinbar unabhängig von externen Stromquellen gemacht haben.
Dies nicht zuletzt durch den erfolgreichen Einsatz von Windkraftanlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen.

Treuenbrietzen

Eines dieser Dörfer ist der Stadtteil Feldheim der brandenburgischen Stadt Treuenbrietzen.
Hier werden die Bewohner mittels erneuerbaren Energiequellen und eigenem Netz mit Wärme und Energie versorgt. Diese wird direkt vor Ort gewonnen und auch gespeichert.
Aktuell wird geprüft ob das Modell sich auf weitere Stadtteile ausweiten lässt.
Leider ist allen beteildigten klar, das es in weiten Teilen Deutschlands so nicht machbar ist. Dennoch hat es einen Vorbildcharakter und auch der Imagegewinn ist beträchtlich.

Für alle anderen Bürger Deutschland gilt jedoch weiterhin aus dem „öffentlichen“ Netz gespeist zu werden und auch hier von Großerzeugern den Strom zu beziehen. Dies beinhaltet natürlich auch für die Kosten der Netze und veralteter Kraftwerke mit aufzukommen.
Um die Energiewende voran zu treiben hat die Deutsche Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlassen, nachdem Betreiber neuer Windkraftanlagen (und anderer EE-Anlagen) eine bestimmte Menge an festen Bezügen, für eine festgesetzte Zeit, für den gelieferten Strom bekommen. Diese Preise unterliegen einer Degression, so das es für Neuanlagen immer weniger gibt.
Um dies zu bewerkstelligen ist eine EEG-Umlage erschaffen worden, die von jedem Strombezieher gezahlt wird.
Auch gilt die Bevorzugung des grünen Stroms gegenüber konventioneller Stromsorten. D.h. diese Stromsorten werden bevorzugt eingespeist.

Energieintensive Unternehmen

Wichtig ist in diesem Zusammenhang natürlich zu wissen das es auch für energieintensive Unternehmen Ausnahmen gibt. Diese müssen keine EEG-Umlage bezahlen.
Das bedeutet aber nun das andere Verbraucher deren Anteil übernehmen müssen. Auf diese Art und Weise werden diese Kosten dann auf kleinere Verbraucher verteilt.
Um als energieintensives Unternehmen zu gelten muss man mindestens 1 GWh/a an Strom verbrauchen. Vor 2012 waren dies noch 10 GWh/a.
Hier wird also die Industrie zulasten der restlichen Verbraucher massiv subventioniert.

Auch scheint die derzeitige große Koalition (Union/SPD) nicht daran gelegen zu sein die Energiewende massiv weiter zu treiben. Es gibt erstmals eine Zubauobergrenze, die erreicht werden will. So ist es bis 2030 geplant nur 50-60% des deutschen Stromverbrauchs mittels regenerativen Energiequellen zu erzeugen. Diese Grenze war vorher nicht vorhanden.
Auch werden die Vergütungen stärker abgesenkt und die notwendigen Planungssicherheiten für Onshore-WKA-Neubauten geschliffen zugunsten von Offshore-Windparks, welche hauptsächlich von größeren Firmen finanziert werden können.

Quellen
sueddeutsche.de
neue-energien-forum-feldheim.de
eeg-aktuell
de.wikipedia.org