Windkraftanlagen – Auswirkungen auf die Menschen

Selbstverständlich muss man neben der Geschichte und der Auswirkung auf die Umwelt auch die Auswirkung auf die menschliche Gesellschaft betrachten. Diese hat die Windkraftanlagen ja schießlich aufgestellt und wird sich stärker mit ihnen beschäftigen und nutzen als die Tierwelt.

Akzeptanz

In einer repräsentativen Forsa-Umfrage von 2009 besagte das die Akzeptanz von WKAs höher lag, desto mehr Erfahrung die Bevölkerung mit den Anlagen gesammelt hat. Auch wer die Anlagen aus seiner Umgebung kennt steht den Anlagen grundlegend positiver gegenüber, als Personen die diese nicht kannten.
Auch waren laut einer Studie der Hochschule Bremerhaven, wenige große Anlagen besser akzeptiert als viele kleine Anlagen.

Selbstverständlich werden Windkraftanlagen auch kritisch gesehen, so das sich immer wieder Bürgerinitativen bilden, welche den Bau der Anlagen verhindern, oder zumindest einschränken wollen.
Hierbei sind die Kritikpunkte z.B. der Abstand zur Wohnbebauung, die Veränderung des Landschaftbildes, sowie die Beeinträchtigung von Tieren. (siehe letzten Beitrag zu diesem Thema)

Entfernung zur Wohnbebauung

Das kanadische Umweltministerium gab einst eine Empfehlung heraus das WKAs 2km von der nächsten Wohnbebauung entfernt aufgestellt werden sollten. Diese Tatsache wurde teilweise falsch verstanden oder verdreht und als Richtlinie der WHO ausgegeben.
Aktuelle Gesetze sagen z.B. aus, das in Brandenburg und Hessen WKAs mindestens 1 km von Wohnbebauung weg entstehen müssen. in NRW sind es schon 1,5km.
In England müssen es 2 km für Anlagen über 100m und 3 km für Anlagen über 150m sein.

Ein weiteres Problem, welches als unangenehm empfunden wird, ist der Schattenwurf den die Rotorblätter verursachen, wenn diese sich in Bewegung befinden.
Hierzu regelt das Bundes-Immisionsschutzgesetzt, das der Schattenwurf unabhängig von der Anlagengröße auf bestehende Wohngebäude nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Jahr betragen darf.

Disko, Disko

Am Anfang der Windenergienutzung trat zusätzlich noch ein Diskoeffekt auf, welcher periodische Reflexionen (meist vom Gehäuse des Generators) bezeichnete. Dieser wurde durch nicht reflektierende Lackierung unterbunden und kann nur noch bei alten Anlagen auftreten.

Auch gibt es bei WKAs mit über 100 Metern Höhe die Vorschrift der Hindernisbefeuerung. Dies dient der Sicherung des Flugverkehrs und wird mit Leuchtdioden (oder bei älteren Anlagen mit Leuchtstoffröhren) erreicht. Dies kann bei besonders großen Parks selbstverständlich auch für Anwohner in der Nacht störend wirken.
Hierzu gibt es erfolgreich getestete System mit Passivradar, welche die Hindernisbefeuerung einschalten, sobald sich ein Flugzeug in der Nähe befindet.

Wie schon geschrieben erzeugen Windkraftanlagen selbstverständlich auch Geräusche. Dieses Geräusch ist meist das der sich drehenden Rotorblätter im Wind. Hierzu sind genormte Verfahren zur Messung dieses Geräuschs entwickelt worden, welche Anwendung finden.
Selbstverständlich gibt es auch gesetzliche Bestimmungen wie laut eine solche Anlage zu welchem Zeitpunkt sein darf um die Anwohner nicht zu belästigen. Hierzu können Anlagen z.B. nachts gedrosselt oder abgeschaltet werden, wenn diese den Wert übersteigen.
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzt darf die Dauerschalldruckpegel einer WKA in Wohngebieten nachts nicht mehr als 35 dB betragen. In einem Industriegebiet sind 70 dB erlaubt. Dazwischen wird je nach Nutzungsgebiet gestaffelt.
Hierzu ist nochmal erwähnt das die durchschnittliche Lautstörke einer WKA in 500 Metern Entfernung bei 42 dB liegt.

Radar und Windkraft

WindkraftanlageAuch gibt es besondere Bestimmungen in Bezug auf Anlagen, die in der Höhe von stationäre Radargeräte gebaut werden.
Hier ist es möglich das Windkraftanlagen von Radargeräten als in der Standschwebe befindliche Helikopter identifiziert werden, da diese ein ähnliches Radarecho erzeugen.
Auch hat ein Gutachten der TU Berlin gezeigt das Anlagen, die innerhalb eines 15km Umkreises von Flugsicherungseinrichtungen gebaut werden, nicht störend sind. Dies steht im Gegensatz zur Stellungsnahmen der deutschen Flugsicherung. Hier konnte keine nachweisbare Wirkung ausserhlab eines Schutzradiuses von 3km um die Einrichtung bemerkt werden.

Es wird vielerorts bemängelt das Immobilienpreise fallen würden, sobald Windkraftanlagen gebaut werden. Dies wurde von der Hochschule Lausanne jedoch in einer Studie widerlegt. Vielmehr sei dies eine selbsterfüllende Prophezeiung, so das die Anbieter die Preise freiwillig senkten, da sie die Preissenkung befürchteten. Dies geschähe besonders an Orten, wo besonders großer Widerstand gegen WKAs aktiv wäre.
Diese Preissenkungen wären allerdings meist nur von kurzer Dauer, wöhrend die Debatten um die Anlagen liefen. Danach stabilisiere sich der Wert der Immobilien.

Rückgang von Übernachtungen?

Auch wird oft ein Rückgang der Übernachtungen in touristisch bedeutsamen Regionen beanstandet und befürchtet.
Hierzu führte die Hochschule Bremerhaven im Jahr 2005 eine Umfrage durch, welche zu dem Ergebnis kam das Windkraftanlagen zwar nicht unumstritten seien, aber touristisch eher zu vernachlässigen.
In manchen Orten werden die Windkraftanlagen sogar mit in das touristische Angebot mit eingebunden mit z.B. Windwanderwege, Tourismuslehrpfade, etc.

Natürlich muss man auch die Unfallrisiken betrachten, welche bei dem Aufstellen und Betreiben einer Anlage entstehen. Hierbei ist allerdings zu sagen, das es selten zu Personenschäden kommt, da die Anlagen generell ausserhalb von besiedelten Gebieten stehen. Die meisten Unfällen mit Personen entstehen beim Bau, bzw. Aufstellen der Anlagen.

Zusätzlicher Strom und Sturm?

Weiterhin sind Blitzschläge, sowie Turmberührungen der Rotorblätter aufgrund von starkem Wind die häufigsten Unfallursachen. Hierbei können Anlagen umstürzen, oder Rotorblätter verlieren.
Bis jetzt sind in Europa ca. 15 Blattabbrüche registriert, bei ca. 40.000 installierten Anlagen.
Da die Feuerwehr Brände nur im unteren Bereich der Anlagen bekämpfen können sind insbesondere bei großen Anlagen eigene Brandbekämpfungssysteme im Einsatz.
Auch können bei alten Anlagen, die keine Eiserkennungssysteme haben, sich bei entsprechender Witterung Eis lösen, welches dann herab fallen kann. Jedoch gibt es bei jeder modernen Anlage ein entsprechendes Erkennungssystem, das den Betrieb der Anlange mit Eis an den Rotorflächen verhindert.
I.d.R. werden die Anlagen dann nachdem das Eis abgeschmolzen oder entfernt worden ist vom Windmühlenwart in Betrieb genommen. Es gibt auch schon einige Anlagen die Rotorblätterheizungen haben um selbsttätige Enteisungen durch zu führen.

Quellen:
de.wikipedia.org
lanuv.nrw.de
waldjuwel-horb.de
schleswig-holstein.de

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