Windkraftanlagen – Regelung

Windkraftanlagen werden nur bei bestimmten Windstärken „ans Netz“ angeschlossen. D.h. nur dann liefern sie auch wirklich Strom.
Das bedeutet, wenn der Wind zu schwach (<3-4 m/s), oder zu stark (> 20-25 m/s) ist, werden die meisten Anlagen abgeschaltet.
Dies soll verhindern das die Anlage entweder einen zu geringen Ertrag bringt, oder aber Beschädigungen bei Sturm verhindern.
Hierbei wird je nach Anlage eine unterschiedliche Strategie benutzt. Entweder sie wird in einen Trudelbetrieb versetzt, oder festgestellt. Letzteres wird vor allem bei älteren Anlagen und Sturm eingesetzt um eine mechanische Belastung zu vermeiden.
Im Trudelbetrieb werden die Blätter in eine Segelstellung gedreht und dort belassen.
Für diese Funktionen haben die Anlagen i.d.R. auch einen Notstromversorgung um diese Aufgabe zu gewährleisten.
Moderne Anlagen haben noch eine weitere Funktion, die die Blätter im Falle eines Sturms so dreht das die Belastung geringer ausfällt und die volle Last schneller wieder erreicht werden kann.

Und sonst?

Natürlich werden Windkraftanlagen auch bei anderen Bedingungen abgeschaltet. Hier seien beispielsweise die Möglichkeiten der Vereisung (und damit entstehende Unwuchten), sowie ein „gefülltes“ Stromnetz zu nennen, welches den sonst erzeugten Strom nicht aufnehmen könnte.

Um diese Regelungen zu bewerkstelligen benötigt eine WKA selbstverständlich auch elektrische Energie. Dieser beträgt zwischen 0,35 und 0,5% der selbst produzierten Energie und liegt um einiges geringer als bei anderen Kraftwerkstypen.

Der nächste Teil „Auswirkungen auf die Umwelt“ wird am 23.7. veröffentlicht.

Quellen:
de.wikipedia.org

Vorhergegangene Teile:
Windkraftanlagen – Bis jetzt